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Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Prüfungsinhalt

Quellen

Der Bewerbe muss
  • insbesondere die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge kennen
     
  • Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung durch Abgase der Karftfahrzeuge und gegen Lärmbelästigung treffen können.
§ 47 StVZO (Abgase)
§ 47a StVZO (Abgasuntersuchung)
Kreislaufwirtschafts- Abfallgesetz
Altölverordnung
Wasserhaushaltsgesetz

Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

 

 


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