- die allgemeinen Verpflichtungen bzgl. Führung von Geschäftsbüchern,
Aufbewahrungsfristen usw. kennen
- ein Kassenbuch führen können,
- Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine
Einnahme-/Ausgaben-Überschussrechnung haben
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- § 238 HGB, §§ 140 141 AO, § 22 UStG,
- § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz,
- Abgabenordnung
- Inventur, Inventar,
Abschreibung, Grundbuch, Hauptbuch,
Kassenbuch, Kontenführung, Aufbewahrungspflichten
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