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Infos für Taxiunternehmer und Taxifahrer in München

Fachkunde für den Taxiunternehmer

Die Prüfungssachgebiete für die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr werden in der Berufszugangsverordnung für den Straüenpersonenverkehr (PBZugV) Anlage 3 zu ü 3 festgelegt.

Recht

  1. Personenbeförderungsrecht
  2. Gewerberecht (Grundzüge)
  3. Straßenverkehrsrecht
  4. Arbeitsrecht
  5. Sozialversicherungsrecht
  6. Grundzüge des Beförderungsvertragsrecht
  7. Handelsrecht
  8. Steuerrecht

Kaufmänische und finanzielle Führung des Unternehmens

  1. Zahlungsverkehr
  2. Kostenrechnung
  3. Beförderungsentgelte und -bedingungen
  4. Befürderungsdokumente
  5. Buchführung
  6. Versicherungswesen

Technische Normen und technischer Betrieb

  1. Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  2. Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  3. Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  4. Bereitstellung der Fahrzeuge
  5. Fernsprech- und Funkverkehr

Straüenverkehrssicherheit, Unfallverhütung,
Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

  1. Verkehrssicherheit
  2. Unfallverhütung und Maünahmen, die bei Unfüllen zu ergreifen sind
  3. Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
     

Grenzüberschreitender Straüenpersonenverkehr

  1. Personenbefürderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
  2. Pass- und zollrechtliche Vorschriften mit Bedeutung für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr
  3. Befürderungsdokumente

 


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